sichtwandel

Ablauf der Behandlung

Zunächst vereinbaren Sie einen Erstgesprächstermin, bei welchem Sie Ihr Anliegen schildern können und ich die Möglichkeit habe, weitere Informationen zur diagnostischen Einordnung und zur Entwicklung einer Therapieplanung zu gewinnen. Eine Überweisung ist nicht zwingend notwendig. Danach kann ein erster Austausch über Ihre Erwartungen und Ziele in Bezug auf die Therapie bzw. meine Einschätzung zur Indikation hierzu und zu wichtigen Aspekten der Behandlungsplanung erfolgen. Sie erhalten Informationen zum zeitlichen und formellen Ablauf der Behandlung. Nach weiteren Terminen, die dem wechselseitigen Kennenlernen, der ausführlichen Erhebung Ihrer Lebensgeschichte und der Symptomentwicklung dienen, wird die Entscheidung zur Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse getroffen.

Liegt eine entsprechende Indikation vor, so kann die Behandlung über die Krankenkasse im Rahmen der vorgegebenen Richtlinienanzahlen (bis zu 25 Therapiestunden bei einer Kurzzeitpsychotherapie, bis zu 50/ max. 100 Stunden bei einer Langzeitpsychotherapie) innerhalb einer ambulanten tiefenpsychologischen Pychotherapie erfolgen.

Als ärztliche Psychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht, so dass alle besprochenen Inhalte absolut vertraulich behandelt werden. Jedoch ist ggf. im Sinne der ganzheitlichen Wahrnehmung der Symptomatik ein durch Ihre Schweigepflichtsentbindung transparent gestalteter Austausch mit weiteren Ärzten/Therapeuten sinnvoll.

Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Für einen guten Ablauf ist Ihr Erscheinen im Zeitraum ab 10 Minuten vor dem eigenen Termin sinnvoll. Ihre Termine werden verbindlich vereinbart. Das Ankündigen des nicht Erscheinens zur Therapie muss deshalb mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgen.